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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Card Attack GmbH
erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners,
gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Card Attack GmbH.
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I. Angebot und Vertragsabschluss
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1. Angebote der Card Attack GmbH erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung,
soweit die TCard Attack GmbH von Dritten gefertigte Komponenten liefert.
2. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten
Ware durch den Kunden zustande.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung
der Card Attack GmbH.
4. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen,
Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs-
und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art
auch immer, dar.
5. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht
unzumutbar sind.
6. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung
oder durch die Auslieferung erklärt werden. |
| II. Preise und Zahlungsbedingungen |
1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
oder Auftragsbestätigung.
2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn die Card Attack GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes zu berechnen. Wechsel oder Schecks
werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshabler angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als
Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen
wir keine Haftung.
4. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen
oder 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich
hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Abnahmeverzugs
des Käufers ist die Card Attack GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und zu Lasten des Käufers
bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
5. Der Käufer kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, das auf dem selben
Vertragsverhältnis beruht. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes
Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung des Käufers gegen die Card Attack GmbH ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. |
| III. Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang |
1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2. Die Lieferfrist verlägert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung
des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Card Attack GmbH angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten.
Gerät die Card Attack GmbH in Verzug, so haftet die Card Attack GmbH für den durch den Verzug entstandenen
Schaden des Bestellers nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Card Attack GmbH verursacht wurde. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
kann der Besteller auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beruhte.
4. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit
auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen
nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg,
Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von der
Card Attack GmbH nicht zu vertretender Umstände ist die Card Attack GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall
des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder
teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als
drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien
sind ausgeschlossen.
6. Die Card Attack GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
7. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten
als selbständige Lieferungen.
8. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen
bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
9. Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
10. Die Gefahrt geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen von uns an den Spediteur
übergeben wurde. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der
Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder
Frachtführer unverzüglich zu rügen. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für verlorene
oder gestohlene Liefergegenstände. |
| IV. Widerrufs-/Rückgaberecht nach §361a BGB |
1. Bei Kaufverträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden, steht dem Käufer innerhalb
einer Frist von 14 Tagen, ab Erhalt der Ware ein Rückgaberecht zu. Zur
Frist-Wahrung genügt die rechtzeitige Aufgabe der freigemachten Sendung.
2. Der Kaufgegenstand ist vor der Rücksendung gut zu verpacken - das
heißt, es sind unbedingt, die Um- und Originalverpackung einschließlich der
Unterverpackungen zu verwenden - und mit einem deutlichen Hinweis auf der
Aussenverpackung zu versehen: "Widerrufsrecht nach IV.1.!"
3. Ausgenommen von dem Rückgaberecht nach IV.1. sind: Software, Datenträger, sowie Chipkarten und offene
elektronische Baugruppen mit löschbaren Datenträgern (wie z.B. Programmer!),
sofern sie von dem Käufer entsiegelt wurden!
4. Bei einem Warenwert bis 40,00 Euro werden keine Versandkosten
erstattet.
5. Ausgenommen von einer vollständigen Waren-Erstattung sind die Waren, die
uns in einem verschlechtertem Zustand als die ursprüngliche von uns
empfangene Leistung zurückgewährt werden. Hier verrechnen wir Ihre
Wertersatzpflicht.
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| V. Eigentumsvorbehalt |
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten,
Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der
Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
5. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen,
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Fordrung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende
Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser
Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. |
| VI. Gewährleistung |
1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum, dass die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale
Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Auschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden
sind. Dies gilt ins besondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder-spannung sowie
Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender
Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche,
schriftliche Bestätigung von der Card Attack GmbH oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht
von uns authorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung
schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
5. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, die Card Attack GmbH die
Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl der Card Attack GmbH entweder beim
Käufer oder bei der Card Attack GmbH. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird
die Card Attack GmbH von der Gewährleistung frei.
6. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung
berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung
regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen
wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
7. Sind wir zu Ersatzleistungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung
mindestens einmal fehl oder sind Ersatzleistung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar,
so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung
des Kaufvertrages zu verlangen.
8. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich
aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesendlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von
Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
9. Die Abtrennung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
10. Im Falle der Nachbesserung erwirbt die Card Attack GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten.
Bei Ersatzlieferung wird die Card Attack GmbH mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten
beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten. |
| VII. Rücktritt/Entschädigung nicht ausgeführter Bestellungen |
1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse,
Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Bestellers bekannt werden.
2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird,
die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine
pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in
dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. |
| VIII. Software, Literatur, Ausfuhrgenehmigung, Schadenersatz |
1. Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen
Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren
Geltung ausdrücklich an.
2. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche
Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung
berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den
voraussehbaren Schadenbegrenzt. |
| IX. Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand und Rechtsordnung |
1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand
für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen
Bochum vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches
Recht.
3. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf
finden keine Anwendung.
4. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand. Die gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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